Im Jahre 1978 trat das zweite Arzneimittelgesetz (AMG) von 1976 in Kraft. In diesem Gesetz wurde sowohl der Nachweis der Wirksamkeit als auch der Unbedenklichkeit von Arzneimitteln gefordert, egal ob sie aus Pflanzen hergestellt oder syntehtisch sind. Sämtliche Arzneimittel auf dem Markt und ab diesem Zeitpunkt neu entwickelte mussten diese Forderungen erfüllen, um eine Zulassung zu erhalten oder zu behalten. So wurde vom damaligen Bundesgesundheitsamt die Kommisson E berufen, die die Arzneipflanzen dahingehend beurteilen sollte.
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