Symptome, die bei einem bestimmten Krankheitsbild normalerweise auftreten, bezeichnet man als pathognomonische Symptome, vom griechischen páthos, was Krankheit heißt und gnome, was Kenntnis bedeutet. So sind z.B. Schmerzen in der Brust ein gewöhnliches, also pathognomonisches Begleitsymptom eines Milchstaus. Pathognomonische Symptome definieren somit eine Krankheit und kommen statistisch betrachtet bei einer großen Anzahl betroffener Erkrankter vor. Sie beschreiben den allgemeinen und typischen Krankheitsverlauf, nicht die individuelle Ausprägung.
Die zentrale Fragestellung der Fallanalyse lautet also: Welche Symptome sind für die Arzneifindung entscheidend?
Merke
Es gilt die Regel, dass die charakteristischen Symptome des Patienten mit den charakteristischen Symptomen der Arznei möglichst widerspruchsfrei übereinstimmen sollten.
Dazu müssen Sie in der Fallanalyse die charakteristischen Symptome der Krankheit zusammenstellen und nach einem Ähnlichkeitsbezug in den charakteristischen Symptomen der Arzneimittel suchen.
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