Schüßler-Salze sind apothekenpflichtig, aber nicht rezeptpflichtig. Für den Patienten ist es dennoch hilfreich, wenn er ein Privatrezept von seinem Therapeuten erhält, mit dem er seinen Einkauf in der Apotheke tätigen kann. Auf dem Rezept sollten die folgenden Informationen vermerkt sein:
- Nummer und Name des Schüßler-Salzes
- Potenz
- Einnahmedosis pro Tag
- Dauer der Einnahme
- Packungsgröße
Behandlungsempfehlung
Bedenken Sie als Behandler, dass Patienten zu Ihnen kommen, weil sie Beratung suchen. Vermutlich sind daher viele dankbar, auch hinsichtlich der Auswahl der Packungsgröße eine Hilfestellung zu erhalten.
Diese ist immer nur eine Empfehlung für den Patienten – kein Muss. Es gibt Packungen mit 80, 100, 200, 400, 1000 und 4000 Tabletten. Letztere ist jedoch weniger empfehlenswert, da die Schüßler-Tabletten dann zu lange in einer bereits geöffneten Dose verbleiben, bevor sie eingenommen werden. Idealerweise berechnen Sie, welche Packungsgröße der Patient für den Behandlungszeitraum braucht.
Beispiel
Beispiel 1
Einnahme von 3-mal täglich 2 Tabletten für 4 Wochen = 168 Tabletten, d.h. eine 200-Tabletten-Packung ist ausreichend.
Beispiel 2
Einnahme von 3-mal täglich 2 Tabletten für 6 Wochen = 252 Tabletten, d.h. der Patient müsste eine 80er-Packung nachkaufen, oder er nimmt gleich 400 Tabletten, falls das Mittel voraussichtlich öfter zum Einsatz kommt. Von den Akutmitteln Nr. 3 Ferrum phosphoricum und Nr. 4 Kalium chloratum sollte der Patient zum Beispiel immer eine kleine Menge für einen akuten Erkältungsfall zuhause haben. Hier lohnt sich dann der Kauf von 400 Tabletten.
Beispiel 3
Einnahme eines „Heißen Getränkes“ 2-mal täglich á 10 Tabletten über 6 Wochen = 840 Tabletten. Hier lohnt sich der Kauf einer 1000er-Packung, die im Vergleich zu zwei 400er-Packungen und einer 80er-Packung billiger ist.
Die meisten gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für Schüßler-Salze nicht. Da die Tabletten jedoch verhältnismäßig günstig sind, halten sich die Kosten für eine Therapie in Grenzen. Von manchen Online-Apotheken, die Schüßler-Salze in großen Mengen äußerst billig abgeben, ist allerdings abzuraten. Oft stellt sich bei der Lieferung heraus, dass die Plastikverpackung stark nach Plastik riecht oder nur ein Plastikbeutel verwendet wurde, der nicht wieder verschließbar ist. Immer mehr Schüßler-Salze kommen aus dem Ausland, wo je nach Land ein deutlich von den deutschen Vorgaben abweichendes Pharmazierecht gilt. Medikamente sind zudem immer vom Umtausch und von der Rückgabe ausgeschlossen. Es empfiehlt sich daher, in einer seriösen deutschen (Online-)Apotheke zu kaufen.
Vorsicht
Schüßler-Salze als Heilpraktiker in der Naturheilpraxis selbst aus einer großen Packung abzufüllen, ist gesetzlich verboten. Schüßler-Salze sind apothekenpflichtig, weshalb nur das Fachpersonal einer Apotheke berechtig ist, unter Beachtung der dort geltenden Hygienevorschriften kleine Mengen „auszueinzeln“, das heißt aus einer großen Verpackung kleinere Einheiten herzustellen. Der Verkauf bzw. die Abgabe von apothekenpflichtigen Substanzen ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern ein Verstoß gegen das Pharmazierecht. Dieser kann Auswirkungen auf die Zulassung als Heilpraktiker haben. Dasselbe gilt für die Herstellung von Cremes oder Salben, die in einer Naturheilpraxis ebenfalls nicht zulässig ist.
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