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Pflanzenheilkunde - Kommission E

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Pflanzenheilkunde

Kommission E

In den Jahren 1978–1995 arbeitete die Kommission E, ein Sachverständigengremium aus Ärzten, Apothekern, Pharmakologen, Toxikologen, Biostatistikern, Heilpraktikern und auch Patientenvertretern, am Bundesgesundheitsamt. Die Aufgabe war es, Monografien zur Wirksamkeit und Unbedenklichkeit pflanzlicher Arzneidrogen zu erarbeiten. Für 252 Heilpflanzen, deren Wirkung durch klinische Studien belegt waren, gab es Positivmonografien. Sie waren damit als offizielle Arzneipflanzen zugelassen. 129 Pflanzen erhielten Negativmonografien, für sie konnten entweder keine ausreichenden Belege für eine Wirkung erbracht werden oder die Nebenwirkungen erschienen zu groß. Nullmonografien erhielten diejenigen Arzneidrogen, denen keine Wirkung, aber auch kein Schaden nachgewiesen werden konnte.

Lange Zeit bildeten die Monografien der Kommission E den in Deutschland gültigen offiziellen Standard, der weltweit Anerkennung und Beachtung fand. Da diese Texte seit 1994 nicht mehr aktualisiert wurden, haben sie mittlerweile an Bedeutung verloren. Es bleibt aber die historische Bedeutung einer fachlichen Bewertung, die erstmals als offizielles Regelwerk publiziert und angewendet wurde.